Musterzielvereinbarung der Lebenshilfe für die Gewährung eines Persönlichen Budgets
Vorbemerkung:
Nach § 17 SGB IX richtet sich das persönliche Budget auf Leistungen zur Teilhabe. Es muss den individuell festgestellten Bedarf decken. Hierzu gehören auch die notwendige Beratung und Unterstützung bei der Ausführung von Leistungen zur Teilhabe durch ein Persönliches Budget. Aus §§ 10 und 33 SGB I (Allgemeiner Teil) sowie § 1 SGB IX folgt, dass bei der Hilfe zur Teilhabe das Selbstbestimmungsrecht, das Benachteiligungsverbot, die gleichberechtigte Teilhabe sowie ein angemessenes Wunsch- und Wahlrecht für die Hilfegewährung leitend sind.
Bundesvereinigung Lebenshilfe
Den gesamten Text der Musterzielvereinbarung erhalten Sie nachfolgend als PDF-Datei als Download.
Zum Ausfüllen und zur weiteren Bearbeitung wird sie auch als Word-Dokument zur Verfügung gestellt: