Die Lebenshilfe - Bundesvereinigung Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung e. V.
 

Zur Frage des Einsetzens des Anspruchs auf Persönliches Budget (bei Leistungen der Sozialhilfe)

Anlässlich des Budgetberatertreffens am 27.06.2008 der Lebenshilfe Baden-
Württemberg wurde die Frage aufgeworfen, ab wann der Anspruch auf ein Persönliches Budget (für eine Leistung der Eingliederungshilfe, also nach SGB XII) eintritt:

  • Ab Antragstellung rückwirkend nach Bewilligung oder
  • Erst ab der Bewilligung des Persönlichen Budgets.

Lebenshilfe-Landesverband Baden-Württemberg

Dieser Frage widmet sich der Beitrag, der nachfolgend als Download im PDF-Format zur Verfügung gestellt wird.
 
 
 
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