Anlässlich des Budgetberatertreffens am 27.06.2008 der Lebenshilfe Baden-
Württemberg wurde die Frage aufgeworfen, ab wann der Anspruch auf ein Persönliches Budget (für eine Leistung der Eingliederungshilfe, also nach SGB XII) eintritt:
- Ab Antragstellung rückwirkend nach Bewilligung oder
- Erst ab der Bewilligung des Persönlichen Budgets.
Lebenshilfe-Landesverband Baden-Württemberg
Dieser Frage widmet sich der Beitrag, der nachfolgend als Download im PDF-Format zur Verfügung gestellt wird.