Gerhard und Manfred S. sind Brüder, 67 und 64 Jahre alt. Sie leben seit ihrer Jugendzeit zusammen mit ihren Eltern in einem einstöckigen Einfamilienhaus mit Garten, in einer Siedlung am Rand eines ländlichen Städtchens. Allenfalls der jüngere der beiden Brüder hat später möglicherweise für eine Zeitlang eine Schule besucht, der ältere kann immerhin seinen Namen schreiben. Sie haben nie eine Werkstatt für behinderte Menschen besucht und auch ansonsten keinen Kontakt zu irgendeiner Einrichtung der Behindertenhilfe gehabt. Der Name eines großen Einrichtungsträgers in der näheren Umgebung ist eine Art „Schreckwort“, das für sie sehr negativ besetzt ist.
Der Vater verstirbt vermutlich Ende der 70er oder Anfang der 80er Jahre. Seitdem bewohnen die beiden Brüder das Haus alleine mit ihrer Mutter. Die Mutter wird Ende der 90er Jahre zum Pflegefall, in dieser Zeit wird die Familie von einer Sozialstation und Nachbarn unterstützt. Die Mutter verstirbt Anfang 2001; zunächst kümmert sich ein Onkel, dem bereits seit geraumer Zeit die gesetzliche Betreuung oblag, um die beiden Brüder. Der Onkel ist jedoch mit dieser Aufgabe, auch aus Altersgründen, überfordert. Die gesetzliche Betreuung wird dann im April 2001 an eine Berufsbetreuerin vor Ort abgegeben. Gegen den Plan des Onkels, die beiden Brüder in ein Wohnheim umziehen zu lassen, wehren sich diese in den Worten der gesetzlichen Betreuerin „mit Händen und Füßen“, sehr lautstark und mit aller Vehemenz.
In der Nachbarschaft wohnt in dieser Zeit eine Heilerziehungspflegerin, die mit den beiden Brüdern Kontakt hat. Daraus entwickelt sich in der Folge dann eine Art Betreuungsverhältnis. Die gesetzliche Betreuerin ist nach einem gescheiterten Versuch mit der Nachbarschaftshilfe auf der Suche nach einer Konstruktion, die den Brüdern ein einigermaßen geregeltes Alltagsleben in dem Haus der Eltern sichern sollte. Im November 2003 kommt es schließlich auf Betreiben der sehr engagierten gesetzlichen Betreuerin, die von dem Modellprojekt gehört hatte, zum Abschluss einer Vereinbarung über ein Persönliches Budget für beide Brüder (Hilfebedarfsgruppe III, je 950 €), in das die bisher vom Sozialamt finanzierten Haushaltshilfen als „Hilfe zur Pflege“ mit einbezogen werden. Insgesamt ergibt sich so ein Budgetbetrag von 1.120 € für jeden der beiden Brüder.
In der kleinen Stadt sind die Meinungen geteilt – ein Teil der Leute ist der Ansicht, dass die beiden Brüder ins Heim gehören, ein anderer Teil unterstützt die Lebensform der Brüder, indem sie sich z. T. mitverantwortlich fühlen und zum Beispiel der Betreuerin mitteilen, wenn sie etwas wahrnehmen, was ihnen auffällig erscheint.
Das Verhältnis der Brüder untereinander ist nicht spannungsfrei, da ihre Temperamente zu unterschiedlich sind; es trägt aber deutlich Züge einer lebenslangen Symbiose, die ein Moment der Fürsorge beinhaltet.
Es werden folgende Hilfen finanziert:
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Die beiden Brüder zählen zu den Budgetnehmern mit dem umfassendsten Hilfebedarf im Projekt. Zugleich gehören sie zur Gruppe derjenigen, die keinerlei Begriff vom „Persönlichen Budget“ haben.
Dennoch folgt aus diesem Umstand im Fall der Brüder S. nicht, dass die Selbstbestimmungsfunktion Persönlicher Budgets in ihrem Fall keine Rolle spielt.
Quelle: www.sozialministerium-bw.de/fm7/1442/SCHLUSSBERICHT-Internet.pdf, S.159ff