Beispiel 3: Rita
Ambulante Unterstützung und Begleitung in Wohnen und Freizeit bei einer Frau mit schwerer geistiger Behinderung
Rita ist 28 Jahre alt. Sie wird tagsüber in einer Fördergruppe des Lebenshilfe-Werks Magdeburg betreut. Bis Februar dieses Jahres lebte sie bei uns im Elternhaus. Wir sind beide berufstätig – in Vollzeit und schon immer seit Ritas Geburt.
Eine therapieresistente Epilepsie setzt unsere Tochter ein- bis dreimal täglich für kurze Zeit außer Gefecht. Sie hat eine leichte Halbseitenlähmung und ist stark geistig behindert, wie es gemeinhin heißt.
Rita braucht rund um die Uhr Hilfe und Aufsicht. Sie besuchte von Anfang an Kinder- beziehungsweise Fördereinrichtungen, wurde vom Familienentlastenden Dienst (FED) betreut und nahm an unzähligen Ferienfreizeiten teil.
Zwar bringen ihr Eigensinn und zahlreiche Absencen (Bewusstseinstrübung) Eltern und Betreuer oft zur Verzweiflung, doch gemessen an der Schwere ihrer Behinderung ist sie eigentlich pflegeleicht – sprich anpassungsfähig.
Trotzdem war der Kostenträger, die Sozialagentur in Sachsen-Anhalt, der Meinung, dass Rita in einem "Wohnheim an Werkstätten für behinderte Menschen" – eine Einrichtung, die bei uns für Werkstattmitarbeiter reserviert ist – nicht ihrem Hilfebedarf entsprechend betreut werden könne.
Stattdessen gehöre sie in ein Wohnheim für schwer mehrfach und geistig behinderte Erwachsene. Die Fördergruppe müsste sie dann verlassen, denn im Heim gäbe es ja eine Tagesstruktur.
Den ganzen Tag im Heim?
Das angebotene Heim – Altersdurchschnitt der Bewohner/innen 53 Jahre – kennt kein Zweimilieu-Prinzip, und die so genannte Tagesstruktur spielt sich im Foyer und im Fernsehraum ab. Manchmal soll es auch Theaterbesuche und Ähnliches geben. Das war uns zu wenig an Entwicklungsmöglichkeiten für eine junge Frau.
Da kam uns das "Modellprojekt Persönliches Budget in Magdeburg und Umgebung" gerade recht. Als Mitglied des Behindertenbeirats des Landes erfuhr ich auch, dass das Land diese Leistungsform besonders fördern wollte.
Also strebten wir ein Persönliches Budget für die Gewährleistung des selbstständigen Wohnens unserer Tochter an. Die Fördergruppenbetreuung sollte als Sachleistung erhalten bleiben.
Wir stellten in einer Tabelle die anfallenden "Hilfebedarfe" von der Heimkehr aus der Fördergruppe bis zur Abholung am nächsten Morgen dar. Dazu listeten wir auf, wer nach unserer Vorstellung die jeweiligen Hilfen leisten sollte. Uns kam zugute, dass wir in unserer beruflichen und ehrenamtlichen Tätigkeit mit all den vielen Fragen der Eingliederungshilfe im Sozialgesetzbuch (SGB) XII bereits vertraut waren und auch Trägerstrukturen kannten. Andere Antragsteller dürften hier ohne Beratung ziemliche Probleme bekommen.
Zunächst suchten wir eine Wohngruppe. Mehrere Ansätze im Zusammenhang mit Wohnprojekten für demente Pflegebedürftige wurden geprüft. Sie zerschlugen sich aber, weil die Vermieter zu ungeduldig waren und Mietzusagen erbaten, ehe wir die Budgetzusage bekommen konnten. Außerdem waren diese Wohnungen wegen der notwendigen Umlagen für Gemeinschaftsflächen zu teuer im Verhältnis zu den im Rahmen der Grundsicherung zur Verfügung stehenden Kosten für die Unterkunft.
Ein langer Kampf
Der Budgetantrag wurde von uns trotzdem im April 2006 gestellt, Ende Dezember 2006 hatten wir endlich eine halbwegs akzeptable Budgetsumme erkämpft. Allerdings reicht sie für eine bedarfsgerechte Betreuung nicht aus, es bleibt eine erhebliche Lücke. Solange wir noch berufstätig sind, können wir das fehlende Geld zuschießen. Aber wie sollen das andere Familien schaffen?
Nach langem Überlegen und vielen schlaflosen Nächten entschlossen wir uns, für Rita eine eigene Mietwohnung zu suchen. Sie müsste möglichst Platz für eine Mitbewohnerin und auch einen akzeptablen Schlafplatz für die Nachtbereitschaften bieten. Außerdem sollte die Wohnung in unserer Nähe sein, damit wir die ganze Sache weitgehend im Blick behalten können.
Rita wurde inzwischen von uns und den Betreuerinnen des FED auf die "eigene Bude" vorbereitet. Doreen K., damals kurz vor dem Studienabschluss als Sozialpädagogin, zeigte sich interessiert, Ritas Weg in die Selbstständigkeit zu begleiten. Sie war auch unsere Wunschkandidatin, ihr konnten und wollten wir unsere Tochter anvertrauen. Sie ist fast gleichaltrig, sehr umsichtig und verantwortungsbewusst. Mit großem Ideenreichtum gelingt es ihr, Rita zum Selbermachen zu motivieren, sie für Hausarbeiten wie Kuchen backen oder Salat zubereiten zu interessieren und für neue Freizeitaktivitäten zu begeistern.
Seit März wohnt Rita in einer Genossenschaftswohnung. Die Nachbarn, vorwiegend ältere Leute, haben sie sehr freundlich aufgenommen und sogar bei ihrer Einzugsparty besucht. Die Miete wird über die Grundsicherung bezahlt.
Die Grundsicherung selbst wird von Doreen sehr sparsam verwaltet, so dass wir Eltern zum Lebensunterhalt bis jetzt nur für die Ferienfreizeiten und für Bekleidung beitragen müssen. Genauer können wir das erst später sagen. Derzeit verbringt Rita die Wochenenden in der Regel noch bei uns.
Die Nachtbereitschaften fanden wir unter Studentinnen und Fachschülerinnen, die zum Teil eine heilpädagogische Ausbildung absolvieren. Obwohl die so genannten Regiekosten bei der Bemessung des Budgets bei uns nicht berücksichtigt wurden, bedienen wir uns bei der Verwaltung des Budgets und der für uns zu zeitaufwendigen Anstellung der Betreuungskräfte einer privat getragenen gGmbH, die sich spezialisiert hat auf budgetfähige Leistungen und Beratung zum Persönlichen Budget.
Bei der örtlichen Lebenshilfe überwogen Skepsis und Vorbehalte gegenüber unserem Plan. Doch allen Zweifeln zum Trotz – Rita entwickelt sich prächtig. Schon kurze Zeit nach dem Umzug fiel uns auf, dass sie wesentlich selbstbewusster und offensiver auftritt, dass sie mehr spricht und viele Dinge nicht nur besser selbst machen kann, sondern auch alleine machen will. Ihr verändertes, offeneres Wesen fällt auch Freunden und Verwandten immer wieder auf.
Mehr als Wohnen
Ritas Freizeitgestaltung ist wesentlich vielfältiger geworden. Schwimmen, Reiten und Bowling gehörten früher schon dazu, jetzt fährt sie am Wochenende sogar im Kanu mit.
Wir sind überzeugt, der Schritt in die Selbstständigkeit ist zum richtigen Zeitpunkt und in die richtige Richtung getan worden. Nun wollen wir dafür sorgen, dass dieser Weg nicht nur Familien wie uns, die wissen, wie es geht und die zuzahlen können, offen steht, sondern auch solchen behinderten Menschen, die auf Berufsbetreuer und sich selbst angewiesen sind. Wir wollen für ein ausreichendes bedarfsdeckendes Budget auch für schwer behinderte Menschen kämpfen und dafür sorgen, dass die zuständigen Behörden Beförderer und nicht Verhinderer persönlicher Budgets sind.
Quelle: Ritas neues Leben, in: Lebenshilfe-Zeitung 3/2007- 18.09.2007