Die Lebenshilfe - Bundesvereinigung Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung e. V.
 

Beispiel 4: Fitnesstudio

Individuelle Freizeitgestaltung als Alternative zur Tagesförderstätte

Ausgangssituation:

Ein junger Mann (24) mit einer geistigen Behinderung lebt zu Hause bei seinen Eltern und besuchte bislang mehr oder weniger regelmäßig eine Tagesförderstätte. Es gab wiederkehrende Konflikte mit dem Betreuungspersonal, da er häufig zu spät kam oder die Einrichtung vorzeitig verließ und zu Fuß nach Hause lief oder sich in der Stadt umher trieb.


Budgetlösung/Budgetverwendung:

Die Eltern (Vater = gesetzlicher Betreuer) entschieden sich gemeinsam mit ihrem Sohn nach eingehender Beratung durch den Sozialen Dienst des Örtlichen Trägers der Sozialhilfe ein Persönliches Budget in Anspruch zu nehmen. Es wurde ein monatlicher Geldbetrag in Höhe von 400,- € bewilligt und regelmäßig gezahlt. Ein Verwendungsnachweis ist nicht erforderlich. 1)

Mit seinem Vater hat er sich eine Dauerkarte im Fitness-Studio gekauft, das er fast täglich aufsucht. Darüber hinaus erfährt man, werde der Restbetrag stetig neu verwendet. Mal zur Anschaffung verschiedener materieller Dinge, mal zur Finanzierung begleitender Hilfen und Urlaubsreisen oder sonstiger alltäglicher Aktivitäten.


Ergebnisse:

Auf einer öffentlichen Informationsveranstaltung berichtete der junge Mann selbstbewusst und sichtlich entspannt, was er nun im Unterschied zu früher tagsüber so tue.

Der Budgetnehmer berichtet, dass die Mitarbeiter im Fitness-Studio viel freundlicher seien als die Betreuer der Tagesförderstätte. Es gäbe nie Ärger und das Schöne sei, er könne kommen, wann er wolle.

Im Ergebnis hat man nicht den Eindruck, dass hier ein junger Mann berichtet, dem das Fehlen einer psychosozialen Förderung durch eine Tagesstätte anzumerken wäre. Im Gegenteil, sein Bericht wirkt für seine Verhältnisse entspannt und souverän.

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1) Dieses Beispiel stammt aus Rheinland-Pfalz. Hier wird das Budget im Rahmen des Programms „Hilfe nach Maß“ pauschal und ohne Verpflichtung zum Verwendungsnachweis gewährt.


Quelle: Vgl. WERKSTATT:DIALOG 4.2006, S. 52f; auch zu finden unter:
www.bag-ub.de/impulse/download/impulse43-web.pdf, S. 18-20

 
 
 
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