Ausgangssituation:
Herr A. ist 20 Jahre alt und hat eine sog. geistige Behinderung (Down Syndrom). Er wohnt bei den Eltern, die ihn unterstützen, und geht vielseitigen Freizeitinteressen nach. Nachdem er die Integrationsklasse mit einem Schulabschluss beendet hat, sucht er eine geeignete berufliche Qualifizierung. Der gesetzliche Leistungsanspruch im Berufsbildungsbereich WfbM § 102 SGB III i.V. § 40 SGB IX ist geklärt.
Eines seiner Lebensziele ist es, einer sozialversicherungspflichtigen Arbeit mit Unterstützung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt nachzugehen. Des Weiteren hat er sich vorgenommen, aus der elterlichen Wohnung auszuziehen.
Unterstützungsbedarfe:
Berufliche Orientierung und Qualifizierung (fachlich und in Schlüsselqualifikationen)
Budgetlösung:
Nach der Beratung eines etablierten Fachdienstes (seit 1996 spezialisiert auf den betrieblichen Berufsbildungsbereich/ früher ambulantes Arbeitstraining), der Eltern und der Agentur für Arbeit (Berufsberatung Erstrehabilitation – Reha für Schwerbehinderte) wurde folgende Lösung gefunden:
- Persönliches Budget wurde 08/2006 beantragt bei der Agentur für Arbeit, 12/2006 für 24 Monate bewilligt
- Unterstützungsleistung/Maßnahme o.ä.: Qualifizierung und Orientierung an betrieblichen Arbeitsplätzen unterschiedlicher Arbeitsschwerpunkte und Branchen
- Budgetnehmer wird – wenn entsprechend der Zielvereinbarung die Übernahme in ein Arbeitsverhältnis erreicht ist – 1/3 der übrig gebliebenen Restförderungsansprüche behalten dürfen.
- Persönliches Budget ist außerdem für den Bereich Wohnen beantragt, um den Auszug aus der elterlichen Wohnung vorzubereiten
- Zur Nachweiserbringung wurde vereinbart, Zwischenberichte zum Verlauf der Maßnahme nach 6 und 12 Monaten vorzulegen.
Ergebnisse:
Das sozialversicherungspflichtige, unterstützte Arbeitsverhältnis wird voraussichtlich im Oktober 2008 erreicht.
Offene Fragen:
- Die Kosten für die Renten- und Krankenversicherung des Budgetnehmers werden im Leistungszeitraum vom zuständigen Leistungsträger ebenso wenig übernommen wie zusätzliche Kosten für Budgetberatung und –unterstützung.
- Der Fachdienst würde eine unabhängige Budgetberatung und –unterstützung für den Budgetnehmer begrüßen; da aber eine solche nicht vorhanden ist und auch nicht über das Budget hinaus finanziert werden würde, hat der Fachdienst die Beratung und Unterstützung des Budgetnehmers selbst übernommen.
- Ungeklärt ist auch die Frage der langfristigen Sozialversicherung des Budgetnehmers, da noch offen ist, welche Art von Beschäftigungsverhältnis langfristig möglich sein wird.
Quelle: www.bag-ub.de, Projekt Integrative Arbeitsmöglichkeiten und Persönliches Budget