Umsetzung des Persönlichen Budgets im Wohnbereich
Arbeitshilfe des Lebenshilfe-Landesverbandes Baden-Württemberg
1. Vorbemerkung
Ab 01.01.2008 haben Menschen mit Behinderung einen Rechtsanspruch auf freie Entscheidung in der Auswahl zwischen Sachleistung und Persönlichem Budget. Das Persönliche Budget ist somit eine zusätzliche Option für Menschen mit Behinderung, welche z.B. Anspruch auf Leistungen der Eingliederungshilfe haben und explizit wünschen, diesen Anspruch in Form einer Geldleistung einzulösen, mit deren Hilfe sie sich die benötigte Assistenz selbst auswählen und „einkaufen“ können.
Auch wenn die Inanspruchnahme Persönlicher Budgets durch die Betroffenen sich bislang noch sehr zögerlich darstellt, ist davon auszugehen, dass in Zukunft eine nennenswerte Zahl von Menschen mit Behinderung das Persönliche Budget als Leistungsform wählen wird. Dafür sprechen auch Erfahrungen im europäischen Ausland (80.000 Budgetnehmer in den Niederlanden) und in dem Bundesland, in welchem das Persönliche Budget schon am längsten erprobt wird (2.000 Budgetnehmer in Rheinland-Pfalz; Stand jeweils Ende 2006). Die Anbieter von Dienstleistungen zur Begleitung im Wohnbereich müssen sich also auf das Persönliche Budget vorbereiten,
um zukünftig auch am Markt der Dienstleistungen für Budgetnehmer partizipieren zu können. Um diese Vorbereitung zu erleichtern, hat eine Arbeitsgruppe mit Praktikern aus Wohneinrichtungen und ambulanten Wohndiensten der Lebenshilfe in Baden-Württemberg diese Arbeitshilfe erstellt. Sie hat sich dabei entschieden, zunächst die Organisation von ambulanten Leistungsangeboten für Budgetnehmer in den Vordergrund zu stellen, weil nach ihrer Einschätzung die Nachfrage in diesem Bereich sehr eindeutig im Vordergrund stehen wird. Eine Inanspruchnahme des Persönlichen Budgets für Heimbewohner ist zwar gesetzlich nicht ausgeschlossen, aber noch mit vielen ungelösten Fragen verbunden. Insbesondere scheint die heutige gruppenbezogene Organisation der Hilfen im Wohnheim für behinderte Menschen mit dem Grundansatz des Persönlichen Budgets auf freie Wahl von Einzelleistungen schwer vereinbar zu sein. Wenn im Zuge der aktuellen fachlichen Diskussion die strikte Unterscheidung zwischen ambulanten und stationären Wohnformen aufgehoben wird, stellt das Persönliche Budget im entstehenden Übergangsbereich wiederum eine interessante Leistungsform dar.
Das Persönliche Budget kann sicherlich für die verschiedenen Seiten sowohl Vor- als auch Nachteile mit sich bringen. Wichtig ist das Bewusstsein, dass es in jedem Fall zu einem veränderten Verhältnis zwischen den Beteiligten führen wird – eben zu einem Verhältnis zwischen Anbieter und Kunden. Ein Beispiel: Die direkte Koppelung von Einzelleistung und deren Bezahlung hat für den Kunden den Vorteil, dass er für Leistungen, die er explizit nicht wünscht, dann auch nicht bezahlen muss. Andererseits bedeutet sie natürlich auch, dass er Leistungen, die er nicht bezahlt (z.B. den Ausflug oder die Freizeit), dann eben auch nicht erhält. Es ist wichtig, diese Veränderung bewusst zu begleiten und dabei zu verhindern, dass es zu einem rein sachlichen und somit vielleicht „entmenschlichten“ Verhältnis zwischen Dienstleister und Kunden kommt. Es wird z.B. nicht sinnvoll sein, jedes Gespräch, das man „am Rande führt“, als Beratung in Rechnung zu stellen.
Die Arbeitshilfe geht zunächst ausführlich auf Rahmenbedingungen der Angebots- und Grundlagen der Preisgestaltung von Wohndiensten für Budgetnehmer ein. Anschließend werden Fragen der Marktorientierung (Marketing), des Verhältnisses von Anbietern zu Budgetnehmern (insbesondere geht es hier um die Beratung von Budgetnehmern) und der notwendigen Organisations- und Personalentwicklung von Wohnassistenzdiensten in der Folge des Persönlichen Budgets angesprochen.
Die Arbeitshilfe kann über den folgenden Link als PDF-Datei herunter geladen werden