Beratung zum Persönlichen Budget in der Lebenshilfe
Eine Empfehlung der Bundesvereinigung Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung e.V.
Die Bundesvereinigung Lebenshilfe befürwortet und unterstützt die Intention
der neuen sozialpolitischen Leistungsform Persönliches Budget als Mittel zur
Umsetzung selbstbestimmter Lebensformen für Menschen mit Behinderung.
Ziel der Bundesvereinigung Lebenshilfe ist es, den Bekanntheitsgrad des Persönlichen Budgets bei Menschen mit geistiger Behinderung, ihren Eltern und Angehörigen sowie bei Einrichtungen und Diensten der Lebenshilfe nachhaltig zu erhöhen. Die Lebenshilfe engagiert sich, beim Abbau von Hemmschwellen, Ängsten und Schwierigkeiten, die der Inanspruchnahme eines Persönlichen Budgets im Wege stehen. Dabei ist es für die Lebenshilfe sowie ihre Einrichtungen und Dienste selbstverpfl ichtend, anbieterübergreifend zu beraten.
Die persönliche und selbstbestimmte Lebensgestaltung und Zukunftsplanung von Menschen mit Behinderung stellt die wesentliche Grundlage der Beratungsarbeit in der Lebenshilfe dar.
Die Möglichkeit und die Verantwortung für ein Beratungsangebot zum Persönlichen Budget hat die Lebenshilfe auf Grund ihrer Funktionen als Selbsthilfe-, Fach- und Elternverband sowie als Trägerin von Einrichtungen und Diensten der Behindertenhilfe.
Beratungstätigkeit ist eine Querschnittsaufgabe der Lebenshilfe.
Das hier vorgestellte Beratungskonzept der Bundesvereinigung Lebenshilfe
zum Persönlichen Budget soll insbesondere den Orts- und Kreisvereinigungen der Lebenshilfe und ihren Einrichtungen und Diensten als Information und Handlungsempfehlung dienen.