Organe und Gremien der Bundesvereinigung Lebenshilfe

Oberstes Organ der Bundesvereinigung Lebenshilfe ist die Mitgliederversammlung, die in der Regel alle 2 Jahre stattfindet. Vertreten wird die Bundesvereinigung Lebenshilfe durch ihren ehrenamtlich tätigen Bundesvorstand.
  • Der Bundesvorstand der Bundesvereinigung Lebenshilfe

    Der Bundesvorstand leitet die Bundesvereinigung Lebenshilfe und führt ihre Geschäfte. Der Bundesvorstand erarbeitet die für die Erfüllung der satzungsgemäßen Aufgaben wichtigen Stellungnahmen und Empfehlungen und stellt diese nach Beratung durch die Bundeskammer den Mitgliedern der Bundesvereinigung zur Verfügung. (Satzung, § 20, 1+2)

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  • Bundeskammer der Bundesvereinigung Lebenshilfe

    Die Vorsitzenden der Landesverbände bilden die Bundeskammer. Sie können sich durch andere Vorstandsmitglieder Ihres Landesverbandes vertreten lassen. (Satzung, § 15,1)

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  • Bundeselternrat der Bundesvereinigung Lebenshilfe

    Aufgabe des Bundeselternrates ist es, die Organe der Bundesvereinigung aus der Sicht von Eltern und Angehörigen zu beraten sowie Fragen und Probleme an diese heranzutragen und zu verbandspolitischen Fragen Stellung zu nehmen. (Satzung, § 25)

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  • Rat behinderter Menschen

    Aufgabe des Rates behinderter Menschen ist es, die Organe der Bundesvereinigung Lebenshilfe aus der Sicht behinderter Menschen zu beraten sowie Fragen und Probleme an diese heranzutragen und zu verbandspolitischen Fragen Stellung zu nehmen. (Satzung, § 26, 1)

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  • Beirat Arbeit und Wohnen

    Der Beirat Arbeit und Wohnen berat die Bundesvereinigung Lebenshilfe zu den Lebensbereichen Arbeit und Wohnen aus der Sicht behinderter Menschen.

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  • Ausschuss Arbeit der Bundesvereinigung Lebenshilfe

    Der Ausschuss Arbeit der Bundesvereinigung Lebenshilfe versteht sich als ein Fachgremium, das den Bundesvorstand zu Anforderungen, Erwartungen und Fragen rund um das Thema Arbeitsleben von Menschen mit Behinderung berät.

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  • Ausschuss Kindheit und Jugend der Bundesvereinigung Lebenshilfe

    Der Ausschuß Kindheit und Jugend ist durch Vertreter der Praxis, der Wissenschaft und Eltern bzw. Angehöriger bewußt so besetzt, das er aus verschiedenen Blickwinkeln die fachliche Entwicklung begleiten und Impulse setzen kann. Er berät den Bundesvorstand.

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  • Ausschuss Offene Hilfen der Bundesvereinigung Lebenshilfe

    Im Ausschuss Offene Hilfen wirken derzeit Mitglieder aus 14 Bundesländern mit. Sie bündeln die Fachpraxis der ambulant-mobilen Dienste in Trägerschaft der Lebenshilfe, sammeln und geben Impulse zur Weiterentwicklung der Unterstützungsangebote und beraten die Entscheidungsgremien des Verbands bei fachpolitischen Positionsfindungen, die zum Ziel haben, dass Menschen mit Behinderung und ihre Angehörigen überall in Deutschland komplemenäre Dienste vor Ort in ihrer Gemeinde vorfinden.

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  • Ausschuss Wohnen der Bundesvereinigung Lebenshilfe

    Der föderalistisch besetzte Fachausschuss "Wohnen" der Bundesvereinigung Lebenshilfe hat die Aufgabe, den Bundesvorstand fachlich zu beraten. Hierzu gehören insbesondere die länderübergreifende Bestandsaufnahme und die laufende Bearbeitung wesentlicher Entwicklungen und Fragestellungen im Lebensbereich "Wohnen" in Praxis, Politik und Wissenschaft. Der Fachausschuss "Wohnen" arbeitet aufgrund von Aufträgen des Bundesvorstandes oder bestimmt und behandelt in Abstimmung mit dem zuständigen Vorstandsmitglied selbst gewählte Themen.

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Organigramm der Bundesvereinigung Lebenshilfe

 
 
 
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