Die Lebenshilfe-Stiftung „Tom Mutters“ ist eine gemeinnützige Stiftung. Das heißt: Ihre Zustiftung geht ohne Abzug von Steuern direkt in das Vermögen der Stiftung. Auch für Sie als Stifter oder Spender bedeutet die Gemeinnützigkeit steuerliche Vorteile.
Gründung einer Stiftung
Anlässlich der Errichtung Ihrer Stiftung können Sie als Privatperson eine Zuwendung bis zu 1.000.000 Euro als Sonderausgabe steuerlich wirksam absetzen. Den Betrag können Sie beliebig auf das Jahr der Zuwendung und die folgenden neun Jahre verteilen, allerdings innerhalb dieses Zeitraums der Höhe nach nur einmal in Anspruch nehmen.
Zustiftung in eine Stiftung
Auch eine Zustiftung, beispielsweise in die Lebenshilfe-Stiftung „Tom Mutters“, können Sie bis zu 1.000.000 Euro als Sonderausgabe steuerlich wirksam absetzen.
Spenden in eine Stiftung
Eine Spende in eine Stiftung können Sie bis zu 20% des Gesamtbetrages Ihrer Einkünfte steuerlich wirksam absetzen.
Zustiftung von geerbtem oder geschenktem Vermögen
Wenn Sie Vermögen geerbt oder geschenkt bekommen haben und dieses Vermögen oder einen Teil davon innerhalb von 24 Monaten auf eine gemeinnützige Stiftung übertragen, fällt keine Erbschaft- oder Schenkungsteuer an. Bereits gezahlte Erbschaft- oder Schenkung-steuer wird Ihnen zurückerstattet. Eine solche Zustiftung kann jedoch nicht gleichzeitig als Sonderausgabe steuerlich wirksam abgesetzt werden!
Unternehmen als Spender oder Stifter