Spielen Sie mit dem Gedanken, sich langfristig für eine gemeinnützige Organisation zu engagieren? Sie möchten dafür einen größeren Betrag zur Verfügung stellen? Gleichzeitig möchten Sie sich aber nicht endgültig festlegen und wollen auch weiterhin über Ihr Vermögen verfügen können?
Für diesen Fall möchten wir Ihnen das Stifterdarlehen der Lebenshilfe-Stiftung „Tom Mutters“ vorstellen.
Mit einem Stifterdarlehen stellen Sie uns einen Teil Ihres Vermögens leihweise – als Darlehen – zur Verfügung. Nach strengen und konservativen Maßstäben legen wir Ihr Geld bei unserer Bank an. Diese stellt Ihnen eine entsprechende Bürgschaft aus. Die aus Ihrem Vermögen erwirtschafteten Erträge fließen direkt der Lebenshilfe-Stiftung „Tom Mutters“ zu. So helfen Sie mit den Zinsen Ihres Darlehens Menschen mit geistiger Behinderung.
Um ein Stifterdarlehen einzurichten, ist eine Mindestsumme von 10.000 Euro sinnvoll, da nur die Zinsen direkt in die Projektförderung einfließt und kleinere Summen wirkungsvolle Projektmaßnahmen kaum ermöglichen. Ihrem Engagement darüber hinaus sind natürlich keine Grenzen gesetzt. Auch eine Aufstockung des Darlehensbetrags ist jederzeit möglich.
Sollten Sie den Betrag Ihres Darlehens später der Stiftung komplett zur Verfügung stellen wollen, können Sie es ganz einfach umwandeln, z.B. in eine Zustiftung zum Stiftungskapital der Lebenshilfe-Stiftung „Tom Mutters“, in eine treuhänderische Stiftung oder eine großzügige Spende. Eine Umwidmung Ihres Stifterdarlehens kann sowohl zu Lebzeiten als auch testamentarisch erfolgen und eröffnet attraktive Steuervorteile. Da die Stiftung als gemeinnützig anerkannt ist, entfällt in jedem Fall die Erbschaftsteuer.
Ihre Vorteile:
- Sie trennen sich nicht dauerhaft von Ihrem Geld
- Ihr Vermögen bleibt stets unangetastet und auf Dauer ungeschmälert erhalten
- Unter Wahrung einer vereinbarten Frist kann es von Ihnen jederzeit teilweise oder auch in voller Höhe zurückgefordert werden
- Die Zinsen Ihres Stifterdarlehens kommen in vollem Umfang Menschen mit geistiger Behinderung zugute
- Sie müssen für die anfallenden Zinsen keine Steuern entrichten, da sie direkt der Lebenshilfe-Stiftung „Tom Mutters“ zufließen
- Als gemeinnützige Stiftung ist die Lebenshilfe-Stiftung „Tom Mutters“ von der Körperschaftsteuer befreit
-
Ihre Sicherheiten:
- Den schützenden Rahmen zwischen Ihnen und der Lebenshilfe-Stiftung „Tom Mutters“ bilden zwei Dinge: eine Bankbürgschaft und ein Darlehensvertrag
- Die Bankbürgschaft gibt Ihnen die Sicherheit, dass Ihr Vermögen Ihr Eigentum bleibt
- Im Darlehensvertrag zwischen Ihnen und der Lebenshilfe-Stiftung „Tom Mutters“, werden die Höhe, Laufzeit und Kündigungsfristen für Ihren Darlehensbetrag festgelegt. Mit diesem Vertrag wird Ihnen die vollständige Rückzahlung Ihres Darlehens garantiert
Für weitergehende Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung!