Wer sein Testament aufsetzt, hat die Möglichkeit, auch soziale Organisationen darin zu bedenken. Die Arbeit der Lebenshilfe wird seit vielen Jahren durch Nachlässe und Schenkungen mitfinanziert.
Immer mehr Menschen möchten mit Ihrem Nachlass eine menschliche Zukunft gestalten. Wir freuen uns sehr, dass auch Sie sich für diese Form der Unterstützung interessieren.
Sie haben verschiedene Möglichkeiten, geistig behinderten Menschen mit Ihrem Testament zu helfen. Wir beraten Sie gern – persönlich und natürlich absolut vertraulich. Auf Wunsch stellen wir auch den Kontakt zu ausgewiesenen Fachleuten im Erbrecht her.
Für den Fall, dass Sie sich zunächst im Stillen ein Bild über die Möglichkeiten der testamentarischen Berücksichtung der Lebenshilfe machen möchten – schauen Sie in unseren Ratgeber "Füreinander da sein – In die Zukunft wirken, den Sie
hier (pdf - 1.4 MB) kostenfrei herunterladen können. Natürlich schicken wir Ihnen den Ratgeber auf Anfrage auch gern per Post zu.
Für Fragen und weitere Informationen steht Jürgen Reuter gern zu Ihrer Verfügung.