Die Versicherung Bruderhilfe - PAX - Familienfürsorge, mit der die Bundesvereinigung Lebenshilfe seit Jahren kooperiert, hat ihre Angebote für Menschen mit geistiger Behinderung überarbeit und optimiert. Die Mitversicherung behinderter Menschen bei der Familien-Privathaftpflichtversicherung der Bruderhilfe bezieht sich jetzt auf Menschen mit geistiger Behinderung unabhängig von deren Alter oder deren Wohnort (z. B. Wohnstätte oder in einer vergleichbaren Einrichtung). Bislang galt hier die Bedingung „in häuslicher Gemeinschaft (mit dem Versicherungsnehmer) lebend“. Die Bruderhilfe leistet in diesen Fällen bis zu 10 000 Euro (maximal 20 000 Euro für alle Schäden eines Versicherungsjahres) Schadensersatz.
Das neue Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz (WBVG) betrifft sehr viele Menschen mit Behinderung, die außerhalb ihrer Familien leben, etwa in Wohnstätten, Außenwohngruppen oder Betreutem Wohnen. Der Lebenshilfe-Ratgeber hilft beim Umgang mit dem neuen Gesetz und beantwortet die 33 wichtigsten Fragen zum WBVG. Daneben hält er Checklisten für den individuellen Umgang mit dem WBVG sowie einen Musterwohnvertrag bereit.