Das Bundeskabinett hat in seiner Sitzung am 14.09.2011 beschlossen, die Leistungen der Grundsicherung ab dem 01.01.2012 zu erhöhen. Bezieher von Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII (Sozialhilfe) erhalten daher ab Januar nächsten Jahres mehr Geld.
Das Bundessozialgericht (BSG) hat in einem Urteil vom 14.04.2011 (Az.: B 8 SO 18/09 R) entschieden, dass keine anteilige Pro-Kopf-Aufteilung der Unterkunftskosten erfolgt, wenn Leistungsberechtigte in Haushaltsgemeinschaft mit ihren Eltern leben und tatsächlich keine eigenen Einkünfte für die Unterkunft aufwenden, weil die Familie „aus einem Topf“ wirtschaftet.
Wochenlang hatten die Mitglieder des Vermittlungsausschusses des Bundestages und Bundesrates um eine Einigung gerungen. Jetzt ist das Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen (sogenannte „Hartz-IV-Neuregelung“) rückwirkend zum 1. Januar 2011 in Kraft getreten
Bewohnerinnen und Bewohnern von stationären Einrichtungen steht ab dem 1. April 2011 ein Barbetrag von 98,28 Euro monatlich zu.