„Unsere Bewohnerinnen und Bewohner sollen bei uns, in ihrem Zuhause sterben können – aber wir sind ja kein Pflegeheim“. Diese Aussage einer Heilerziehungspflegerin aus einer Wohngruppe für Menschen mit geistiger Behinderung zeigt das Dilemma, in dem Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stecken: Auf der einen Seite das Bedürfnis, dem Wunsch der Bewohner nach einem Sterben in der vertrauten Umgebung nachzukommen, auf der anderen Seite die Angst vor unbekannten Situationen, der damit verbundenen Hilflosigkeit und Überforderung.
Seit 1. September 2009 gelten gesetzliche Regeln zur Patientenverfügung. Niemand muss eine Patientenverfügung machen. In ihr kann man festlegen, was die Ärzte tun oder lassen sollen, wenn man es ihnen selbst nicht mehr sagen kann.
Seit April 2007 gewährt die gesetzliche Krankenversicherung eine spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV), wenn die versicherte Person nicht heilbar erkrankt ist und die Lebenserwartung begrenzt ist (die LHZ berichtete).
Zuhause sterben und dabei nicht allein sein: Das wünscht sich wohl jeder, der unheilbar erkrankt ist. Auch Menschen mit geistiger Behinderung möchten in vertrauter Umgebung Abschied nehmen. Aber wer unterstützt das Betreuerteam in der Wohnstätte? Was ist, wenn der Sterbende – auch nur vorübergehend – in ein Krankenhaus muss? Wer übernimmt die Kosten für Besuche durch Betreuer und Mitbewohner? So genannte „Palliative Care Teams“ sollen in Zukunft helfen. Wie wichtig die fachkundige Begleitung des Sterbens für alle Beteiligten ist, zeigt die Geschichte von Marlies Mohn (Name von der Redaktion geändert), die im April in der Lebenshilfe-Wohnstätte Hohe Kiefer in Kleinmachnow (Brandenburg) starb.
Bei kaum einem anderen Thema ist es so wichtig, eine einrichtungsbezogene Kultur zum Umgang mit Sterben und Trauer zu entwickeln. Auf Basis der Handreichung „Bäume wachsen in den Himmel“ bieten wir Ihnen ein eintägiges Inhouse- Fortbildungsangebot für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an.