Das Bundesforschungsministerium fördert mit etwa 230.000 Euro ein Projekt zur „pränatalen Diagnostik genetischer Erkrankungen“. Das Geld erhielt die Konstanzer Firma GATC Biotech AG für die Entwicklung eines Schwangerschaftsfrühtest, mit dem mittels einer einfachen Blutentnahme bei der werdenden Mutter geklärt werden kann, ob das ungeborene Kind das Down-Syndrom hat. „Das erhöht den Druck auf Schwangere, sich testen zu lassen und die Schwangerschaft abzubrechen, falls das Kind das Down-Syndrom haben sollte“, so Robert Antretter, Bundesvorsitzender der Lebenshilfe.
Mit einer knappen Mehrheit von 51 Prozent hat sich der CDU-Parteitag in Karlsruhe gegen Präimplantationsdiagnostik (PID) ausgesprochen. Zu den Gegnern der PID zählt auch der Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Volker Kauder.
Das Bundesforschungsministerium hat sich dazu entschlossen, das Projekt des „Deutschen Netzwerks für mentale Retardierung“ (MRNET) nicht weiter finanziell zu unterstützen. Das erfuhr jetzt die Bundesvereinigung Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung aus dem Ministerium. Die Lebenshilfe hatte bereits Anfang Juli auf die fragwürdige Forschung des MRNET aufmerksam gemacht und einen Förderungs-Stopp gefordert. Für die Studie werden Kinder mit geistiger Behinderung untersucht und fotografiert. Ihnen wird zudem Blut entnommen, um bisher unbekannte Veränderungen des Genmaterials zu finden, die möglicherweise zu geistiger Behinderung führen können. Die untersuchten Kinder profitieren aber nicht von den Untersuchungen.
Im Juli hat der Bundesgerichtshof (BGH) einen Arzt freigesprochen, der in seiner Praxis Präimplantationsdiagnostik (PID) angewandt hatte. Dies ist eine Methode, bei der Embryonen im Rahmen der künstlichen Befruchtung vor der Einnistung in der Gebärmutter auf genetische Auffälligkeiten untersucht werden. Der BGH wie auch schon der Generalbundesanwalt halten es jedoch für dringend geboten, dass mittels der PID nur nach schwerwiegenden Krankheiten und Behinderungen gesucht werden darf.
Enttäuscht ist die Bundesvereinigung Lebenshilfe über die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur Forschung an Kindern mit sogenannter geistiger Behinderung (BT-Drs. 17/2902). Die Anfrage bezieht sich auf das Projekt des „Deutschen Netzwerks für mentale Retardierung“ (MR-NET). Bereits im Juli hatte die Lebenshilfe darauf aufmerksam gemacht, dass es sich hierbei um sogenannte fremdnützige Forschung an nichteinwilligungsfähigen Menschen handele, die in Deutschland verboten sei.