Die Fachkommission Bauaufsicht hat einen zweiten Entwurf (Stand: 01.06.2011) der Änderung der Musterbauordnung (MBO) und zur Änderung der Musterbeherbergungsstättenverordnung (MBeVO) vorgelegt.
Der Lebenshilfe-Ratgeber stellt dazu Musterverträge sowohl für Träger von Einrichtungen als auch für Anbieter ambulanter Leistungen zur Verfügung. Ebenfalls enthält er eine Checkliste zur Gestaltung der vorvertraglichen Informationen.
Bereits nach wenigen Monaten waren die ersten 4000 Exemplare der Lebenshilfe-Broschüre „Wohnen heute“ vergriffen. Dank einer Spende der BARMER GEK können jetzt noch einmal 1000 Hefte nachgedruckt werden. Einen Scheck in Höhe von 3000 Euro überreichte heute Frank-Dietrich Burkert, Bezirksgeschäftsführer der BARMER GEK Marburg, an Ulrich Bauch, den Bundesgeschäftsführer der Lebenshilfe.
In Wohnstätten lebende behinderte Menschen haben Anspruch auf Einstufung in die richtige Pflegestufe.
Wenn es ums Wohnen für Menschen mit geistiger Behinderung geht, soll Norwegen ein gutes Vorbild sein. „Geht denn das auch bei uns?“, wollte eine Lebenshilfe-Gruppe aus der Eifel wissen und reiste in den Norden Europas.