Jahrelang haben Sie in eine Unfallversicherung für Ihr behindertes Kind bezahlt. Und dann passiert etwas, und die Versicherung zahlt nicht. Denn nach den Unfallversicherungsbedingungen sind dauernd pflegebedürftige Personen sowie „Geisteskranke" nicht versicherbar beziehungsweise trotz Beitragszahlung nicht versichert.
Die Versicherung BRUDERHILFE-PAX-FAMILIENFÜRSORGE bietet eine Unfallversicherung an, die ausdrücklich für Menschen mit geistiger Behinderung Gültigkeit hat. Diese kann den Eltern und Angehörigen eines behinderten Menschen über die finanziellen Schwierigkeiten nach einem Unfall hinweghelfen.
Die Besonderheiten im Einzelnen
- Der Abschluss ist ab Geburt möglich.
- Eine Tätigkeit in einer Betreuungseinrichtung ist nicht Voraussetzung für die Antragsannahme.
- Der Abschluss ist bis zur Vollendung des 80. Lebensjahres möglich.
- Auf eine Gesundheitsprüfung wird ausdrücklich verzichtet.
- Versichert wird der behinderte Mensch. Bezugsberechtigt für die Versicherungssumme sind jedoch die Eltern oder andere Angehörige als Versicherungsnehmer, die auch die Beiträge zahlen. Das heißt, der behinderte Mensch selbst wird hier nicht Inhaber der Forderung gegen die Versicherung, und ihm steht daher auch kein entsprechender Anspruch zu. Dementsprechend ändert sich durch die abgeschlossene Versicherung seine eigene Vermögens- oder auch Einkommenssituation nicht.
- Es besteht Versicherungsschutz auch für Unfälle der versicherten Person durch epileptische Anfälle oder andere Krampfanfälle.
- Im Leistungsfall wird auf eine Kürzung verzichtet, wenn die vom Unfall betroffenen Körperteile oder Sinnesorgane bereits vorher beeinträchtigt waren.
- Die Versicherungssummen für Invalidität wurden auf 25.000/50.000 Euro angehoben.
- Angeboten wird ferner eine Todesfallleistung von 5.000 Euro oder 10.000 Euro sowie ein Krankenhaus-Tagegeld (inklusive Krankenhaus-Tagegeld PLUS) von 10 Euro oder 15 Euro pro Tag.
Die Auszahlung der Versicherungssumme erhöht das Vermögen des Versicherungsnehmers, also der Eltern oder anderer Angehöriger. Dies kann bei der Prüfung von Unterhaltspflichten der Eltern durch den Sozialhilfeträger durchaus von Bedeutung sein, wenn durch die Versicherungssumme die Freigrenzen überschritten werden.
Einen ausdrücklichen Schutz für Leistungen aus einer Unfallversicherung sieht das Gesetz nicht vor. Geschützt ist lediglich ein Vermögen, wenn es bald für Wohnzwecke behinderter Menschen eingesetzt werden soll. Dies ist zum Beispiel dann der Fall, wenn Eltern ihr Haus oder ihre Wohnung behindertengerecht umbauen oder aber einen entsprechenden Kauf planen.
Unser Tipp: Prüfen Sie Ihren Vertrag oder fragen Sie Ihren Versicherungsvertreter nach der Absicherung Ihres individuellen Bedarfs und lassen Sie sich gegebenenfalls beraten. Sollten Sie bereits eine Unfallversicherung bei der BRUDERHILFE haben: Die Anpassung erfolgt nicht automatisch. lassen Sie den Vertrag gegebenenfalls durch die BRUDERHILFE anpassen.