Bei einer Riester-Rente wird mit einem privaten Versicherungsunternehmen ein Vertrag über eine zusätzliche Altersvorsorge abgeschlossen. Neben dem Eigenbetrag des Sparers zahlt der Staat eine Jahreszulage als Zuschuss in Höhe von bis zu 154 Euro in die Altersvorsorge ein. Die genaue Höhe der Jahreszulage ist dabei abhängig von dem gezahlten Mindesteigenbetrag. Wird weniger als vier Prozent des eigenen Arbeitseinkommens im Kalenderjahr einbezahlt, verringert sich die staatliche Zulage.
Für wen lohnt sich die Riester-Rente?
Beschäftigte in einer Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) sind in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert. Daher erfüllen sie grundsätzlich die Voraussetzungen, um durch den Abschluss einer Riester-Rente zusätzlich eine private Altersvorsorge aufzubauen. Jedoch sollte stets geprüft werden, ob dies dem Sparer im Einzelfall auch tatsächlich Vorteile bringt. Müssen im Alter (weiterhin) Sozialhilfeleistungen beantragt werden, wird die Riester-Rente als Einkommen angerechnet und die Sozialhilfeleistung entsprechend gekürzt. Die zusätzliche Altersvorsorge bringt damit lediglich Beschäftigten einen Vorteil, die im Alter nicht auf Sozialhilfeleistungen angewiesen sein werden, etwa weil sie zusätzliches Vermögen oder weitere Einkünfte haben.
Wo kann eine Riester-Rente abgeschlossen werden?
Die Versicherung kann bei allen Banken oder Versicherungen abgeschlossen werden. Die Bruderhilfe, Partner der Lebenshilfe bei Versicherungen für Menschen mit einer geistigen Behinderung, hat sich intensiv mit den Chancen und Grenzen dieser individuellen Altersvorsorge auch für Menschen mit geistiger Behinderung auseinandergesetzt und bietet dazu ihre Beratung an – auch auf Eltern- und Betreuerversammlungen.
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