Riester-Rente für pflegende Angehörige

Bei einer Riester-Rente wird mit einem privaten Versicherungsunternehmen ein Vertrag über eine zusätzliche Altersvorsorge abgeschlossen. Neben dem Eigenbetrag des Sparers zahlt der Staat eine Jahreszulage als Zuschuss in Höhe von bis zu 154 Euro in die Altersvorsorge ein. Eine weitere Zulage gibt es für jedes Kind des Sparers, für das er Kindergeld erhält. Bei einem vor 2008 geborenen Kind beträgt die Kindergeldzulage jährlich 185 Euro, bei einem später geborenen Kind sogar 300 Euro im Jahr.

Wer kann eine Riester-Rente abschließen?

Zulageberechtigt ist grundsätzlich jeder, der in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert ist. Dazu gehören auch nicht erwerbsmäßig tätige Pflegepersonen, wenn sie eine pflegebedürftige Person wenigstens 14 Stunden wöchentlich in ihrer häuslichen Umgebung pflegen und der Pflegebedürftige Anspruch auf Leistungen der sozialen oder einer privaten Pflegeversicherung hat.

Die Riester-Rente kann daher auch z. B. von Eltern von Kindern mit einer Behinderung abgeschlossen werden, die nicht berufstätig sind, weil sie zuhause ihr pflegebedürftiges Kind versorgen.

Wo kann eine Riester-Rente abgeschlossen werden?

Die Versicherung kann bei allen Banken oder Versicherungen abgeschlossen werden. Die Bruderhilfe, Partner der Lebenshilfe bei Versicherungen für Menschen mit einer geistigen Behinderung bietet dazu ihre Beratung an.

Kontakt:
Bruderhilfe


BRUDERHILFE - PAX - FAMILIENFÜRSORGE
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Kölnische Straße 108 – 112
34119 Kassel

Telefon 0180 2 153456*
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